Praktika

Eine berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) im Umfang von 6 Wochen ist im Regelfall als Zugangsvoraussetzung zum Bachelorstudium vorgesehen. Näheres zur berufspraktischen Tätigkeit ist in der Praktikumsordnung geregelt. Das Praktikum muss mindestens drei der folgenden Arbeitsbereiche mit jeweils einem Teilumfang von mindestens zwei Wochen umfassen:

Bachelorstudium

Von den Studierenden im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Studienrichtung Maschinenbau ist ein Praktikum in mindestens drei der folgenden Arbeitsbereiche jeweils in einem Teilumfang von mindestens einer bis maximal vier Wochen nachzuweisen:

 1. Spanende Fertigungsverfahren: z. B. Sägen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, ...

 2. Umformende Fertigungsverfahren: z. B. Kaltformen, Biegen, Richten, Pressen, Walzen, Ziehen, Schneiden, Stanzen, Nieten, Schmieden, ...

 3. Urformende Fertigungsverfahren: z. B. Gießen, Sintern, Kunststoffspritzen, ...

 4. Füge- und Trennverfahren: z. B. Löten, Schweißen, Brennschneiden, Kleben, ...

 5. Fertigungs-, Prüf-, Mess- und Montageverfahren sowie Qualitätssicherungsverfahren im Produktionsprozess

 Von den Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen mit Studienrichtung Elektrotechnik ist ein Vorpraktikum in den Tätigkeitsgebieten 6 und 7, sowie in einem der o. g. genannten 5 Tätigkeitsgebiete jeweils in einem Teilumfang von mindestens einer bis maximal vier Wochen je Tätigkeitsgebiet nachzuweisen.

Masterstudium

Wer sein Masterstudium ab dem Wintersemester 2018/2019 beginnt, muss ein 10wöchiges Pflichtpraktikum machen, welche mit 10 Leistungspunkten im Studium (unbenotet) angerechnet wird.

Das Praktikum ist in seiner Zielsetzung ein betriebliches Praktikum und hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der Abläufe der betrieblichen Praxis zu vermitteln sowie Einblick in die Organisation und Arbeitsmethoden der industriellen Produktion zu geben. Ein wesentlicher Aspekt des Praktikums liegt auch im Erfassen des sozialen Umfeldes des Betriebsgeschehens. Die Studierenden sollen den Betrieb, in dem sie tätig sind, als Sozialstruktur verstehen, insbesondere das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennen lernen und ihre Sozialkompetenz erweitern.

Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit des Masterstudiums abgeleistet werden. Der Nachweis des vollständigen Fachpraktikums muss in jedem Fall vor Meldung zur Masterarbeit erbracht und vom Praktikantenamt anerkannt sein. Die Inhalte des Praktikums und der im Masterstudium zu erbringenden studentischen Arbeiten (Studienarbeit, Masterarbeit) müssen verschieden sein. Der Studierende muss mit der Abgabe des Praktikumsberichts eine von ihm unterschriebene Erklärung abgeben, die beinhaltet, dass es keine thematischen Überschneidungen zu der Studien- oder Masterarbeit gibt.

Kennzeichnung des Fachpraktikums ist: Eingliederung der Praktikantin oder des Praktikanten in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter. Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf der Seite des Praktikantenamts.

 

Empfehlungen und weitere Hinweise

Wir empfehlen einen Teil des Berufspraktikums im Ausland zu absolvieren, um auf die künftigen Anforderungen in globalen, internationalen Märkten vorbereitet zu werden. Das Akademische Auslandsamt informiert über eine finanzielle Förderung eines Auslandspraktikums.

Die vorgeschriebenen Zeiten des Industriepraktikums sind als Minimum zu betrachten. Es wird empfohlen, freiwillig weitere Praktika durchzuführen.

Zur Anerkennung ist eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen die von dem Betrieb auszustellen ist, in dem das Praktikum durchgeführt wurde und aus dem Art und Dauer der Tätigkeit ersichtlich sind. Weiterhin hat der Praktikant während des Praktikums über die durchgeführten Tätigkeiten Arbeitsberichte zu erstellen.

Der Umfang der Arbeitsberichte soll mindestens zwei bis höchstens drei DIN A4-Seiten (inkl. Bilder/Abbildungen) pro Woche betragen. Die Anerkennung erfolgt durch die Praktikumsbeauftragten der Fakultät für Maschinenbau bzw. durch den Praktikumsbeauftragten der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik.

In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Maschinenbau bzw. Elektrotechnik für das Praktikum ebenfalls anerkannt.