Häufige Fragen zum Bachelorstudium

Eine Übersicht über die Lehrinhalte des Bachelorstudiums finden Sie im Modulhandbuch zum Studium.

Das Bachelorstudium hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. 4 Semester Grundstudium- und 2 Semester Vertiefungsstudium. Es ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Prüfungen und die Bachelorarbeit erfolgreich absolviert haben. Es soll Ihnen die Kenntnisse vermitteln, um wissenschaftlich fundiert auf ausgewählten Gebieten des Maschinenbaus bzw. der Elektrotechnik sowie der Betriebswirtschaft berufstätig zu werden.

Eine Ausbildung wird in der Regel als Praktikum anerkannt. Wichtig ist, dass Sie die Zeiten in den einzelnen Tätigkeitsbereichen nachweisen können und entsprechende Berichte geschrieben haben. Des Weiteren müssen Sie die geforderten Tätigkeiten praktisch durchgeführt haben, nicht nur theoretisch „behandelt”. Die Anerkennung der Tätigkeiten als Praktikum führt allerdings nicht die Studienberatung Wirtschaftsingenieurwesen, sondern die Praktikumsbeauftragten der Fakultäten Maschinentechnik bzw. Elektrotechnik durch.

Maschinenbau: Herr Herbers
Raum: P.1.3.22.7
Tel: 05251/60 3648
E-Mail

Elektrotechnik: Herr Häb-Umbach
Raum: P7.205.3
Tel: 05251/60 3626
E-Mail

Für die einzelnen Veranstaltungen werden Leistungspunkte verteilt. Ein Leistungspunkt entspricht einem Workload von 30 Stunden. Dieser Workload setzt sich aus dem Vorlesungsbesuch, Selbststudium sowie Vor- und Nachbereitung der Vorlesung zusammen. Im Bachelor Grundstudium sind 120 LP zu erreichen und im Vertiefungsstudium 60 LP.

Der Anmeldezeitraum für die Prüfungen im technischen Bereich ist meist 14-tägig und findet während des Semesters (für das WS etwa ab der zweiten Dezemberwoche und für das SS etwa ab der zweiten Maiwoche) statt. Die genauen Termine werden immer per Aushang vor dem Prüfungssekretariat (Raum B0.324) bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt über Paul - die zentrale Organisations- und Aktionsplattform der Universität Paderborn. Der Anmeldezeitraum ist immer in der Vorlesungsfreien Zeit vor dem entsprechenden Semester wo die Veranstaltung angeboten wird.

Ja. Sie können sich bis zu einer Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden.

In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest beim Prüfungssekretariat einreichen, dann gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Das Attest muss spätestens am Prüfungstermin vom Arzt ausgestellt werden. Zusätzlich ist der Grund für die Prüfungsunfähigkeit in dem Attest zu notieren.

Nach dem Anmeldezeitraum werden vom Prüfungssekretariat Anmeldelisten für jede Prüfung angefertigt und ausgehängt. Auf diesen Listen stehen alle Studenten (Matrikelnummern der Studenten), die sich für diese Prüfung angemeldet haben. Zudem wird jede Anmeldung im Internet im Vorlesungsverzeichnis dokumentiert.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können nur an Prüfungen teilnehmen wenn Sie sich während des Anmeldungszeitraumes im Prüfungssekretariat angemeldet haben.

Studienleistungen, die sie an anderen Universitäten erbracht haben, können an der Universität Paderborn anerkannt werden. Hierfür ist es notwendig, zu den verantwortlichen Professoren zu gehen, um die Prüfungsleistungen einzeln anzurechnen. Dabei liegt es jedoch im Ermessen des Professors, ob eine Leistung uneingeschränkt, eingeschränkt oder gar nicht angerechnet wird. Dabei ist das Kriterium für die Anrechnung die Gleichwertigkeit einer Prüfung ausschlaggebend.

Als Module werden die Pflicht- und Wahlpflichtmodule bezeichnet (bspw. Grundzüge der BWL A), die sich aus den einzelnen Lehrveranstaltungen zusammensetzen, z. B. bei Grundzüge der BWL A: Marketing, Jahresabschlüsse…).

Eine Lehrveranstaltung ist eine Vorlesung, Übung oder Praktikum.

Das abgeschlossene Berufspraktikum von 12 Wochen ist Voraussetzung zur Zulassung zur Bachelorarbeit, somit muss es bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Allerdings empfehlen wir es bis zu Beginn des 3. Semesters abgeleistet zu haben, da während des Semesters und der Semesterferien nur ungenügend Zeit für das Berufspraktikum verbleibt.

Vorgesehen ist es, die Bachelorarbeit im 5. Semester oder 6. Semester studienbegleitend zu schreiben. Voraussetzung für die Zulassung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist ein abgeschlossenes Grundstudium, vollständig abgeschlossenes und anerkanntes Berufspraktikum.

Fehlt eine Klausur aus dem Grundstudium, kann mit der Bachelorarbeit nicht begonnen werden.

Themen für Bachelorarbeiten werden von Lehrstühlen ausgehängt oder auf Anfrage vergeben. Bachelorarbeiten können auch in einem Unternehmen geschrieben werden, wozu die wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor sicherzustellen ist.

Die Bachelorarbeit darf in einer Gruppe bearbeitet werden, wenn die einzelnen Abschnitte den Verfassern eindeutig zuzuordnen sind.

Auf die Bachelorarbeit entfallen Punkte 12 LP und auf das Kolloquium zur Bachelorarbeit 3 LP.

Es besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Universität Paderborn an den Partneruniversitäten zu bewerben. Natürlich ist auch eine beliebige Wahl der Universität im Ausland möglich. Es ist empfehlenswert, die Inhalte der Vorlesungen im Ausland im Vorhinein mit den Professoren der entsprechenden Fachbereiche der Universität Paderborn zu besprechen, da diese für die Anrechnung zuständig sind.

Für weitere Informationen rund um die Bewerbungsphasen und Finanzierung wendet ihr euch bitte an das Akademische Auslandsamt.