Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium

Die Kommission erarbeitet Vorschläge für das Dekanat und den Fakultätsrat zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel. Dabei werden sowohl die hochschulinterne Richtlinie für die Zuweisung von Qualitätsverbesserungsmitteln als auch das  Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) vom 01.03.2011 und die  Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz (Studiumsqualitätsverordnung) vom 06.07.2011 zur Beurteilung der Anträge berücksichtigt.

Darüber hinaus ist die Kommission Ansprechpartner für sämtliche Belange der Qualität in Studium und Lehre in der MB Fakultät.

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