Praktikantenamt

Sprech­zei­ten

Persönliche Beratungstermine können Sie gerne per E-Mail an praktikum@mb.uni-paderborn.de vereinbaren. Bitte schildern Sie in Ihrer Anfrage bereits Ihr Anliegen. So können wir den Zeitbedarf besser planen und alle notwendigen Unterlagen für Sie vorbereiten. Hilfreich ist es ebenfalls, falls Sie eine Telefonnummer angeben können, dass wir Sie gegebenfalls telefonisch kontakieren können.

 

An­er­ken­nung von Prak­ti­ka

Eine Abgabe der Berichte der abgeleisteten Praktika ist nur per E-Mail an die Mail-Adresse praktikum@mb.uni-paderborn.de möglich. Bitte alle, laut Praktikumsordnung notwendigen, Unterlagen (Studienbescheinigung mit Studienordnung bspw. v3b, v4; Praktikumsbericht, Stempel des Betriebs, Eidesstattliche Erklärung, Praktikumsbescheinigung) in einer zusammenhängenden PDF an die E-Mail-Adresse des Praktikantenamts senden. Drive-Links, Worddokumente, Fotos etc. werden nicht berücksichtigt und nicht bearbeitet. Außerdem werden seitens des Praktikantenamts nur vollständige Unterlagen (laut Praktikumsordnung) bearbeitet und bei Anrechnung an das Prüfungsmanagement weitergeleitet.

Ab­ga­be der Pratki­kums­un­ter­la­gen

  • Bitte informieren Sie sich sorgfältig über die für Sie geltende Praktikumsordnung. (Hinweis: Unterschiede können je nach Ihrer Prüfungsordnung bestehen.)
  • Suchen Sie eigenständig einen passenden Praktikumsbetrieb entsprechend der Vorgaben Ihrer Praktikumsordnung. Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Vermittlung von Praktikumsstellen anbieten können.
  • Setzen Sie sich mit dem Betrieb in Verbindung und verfassen Sie eine Bewerbung.
  • Absolvieren Sie die in der Praktikumsordnung vorgesehenen Praktikumsbereiche.
  • Fertigen Sie Ihren Praktikumsbericht entsprechend den Vorgaben der Praktikumsordnung fristgerecht an. (Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen!) Beachten Sie außerdem, dass aufgrund der Archivierung keine Sperrvermerke im Bericht aufgeführt sein dürfen.

FAQ

Die Antworten erschließen sich durch das Lesen der für Sie gültigen Praktikumsordnung.

Bei der üblichen Regelanerkennung benötigen Sie minimal

  • eine aktuelle Studienbescheinigung mit Nennung von Fachsemesterzahl und Studiengang (die “große” Studienbescheinigung)
  • Praktikumsbescheinigung des Betriebs im Original
  • durchlaufend nummerierte Praktikumsberichte mit Stempel des Betriebs, Unterschrift und Datum auf der letzten Seite im Original
  • Studierendenausweis

Bei einer Anerkennung mittels einer Ausnahme- oder Zusatzregel können weitere Dokumente erforderlich sein, die durch einen Besuch der Sprechstunde abgesprochen werden können.

Die Notwendigkeit ergibt sich durch die für Sie relevante Prüfungsordnung. Darin wird das Praktikum sowie dessen Dauer als erforderlich zur Erlangung Ihres Studienabschlusses festgelegt. Das Praktikantenamt stellt darüber hinaus keine gesonderten Bescheinigungen aus.

Es gibt keine formellen Vorgaben. Um allerdings eine Vergleichbarkeit von Berichten verschiedener Studierender bezüglich gestellter Anforderungen durch die Praktikumsordnung sicherstellen zu können, sollte sich die Formatierung der Berichte am Format der Praktikumsordnung orientieren.

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, da die Studiengänge unterschiedliche Anforderungen stellen. Bitte klären Sie den für Sie geltenden Sachverhalt vor Aufnahme des Studiums mit der Studienberatung ihres geplanten Studiengangs und im laufenden Studium in der Sprechstunde des Praktikantenamts.

Eine Vorabanerkennung eines Praktikums ist nicht möglich. Daher kann das Praktikantenamt keine derartige Bescheinigung ausstellen. Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung Ihres Studiengangs.

Ja, per Mail.

Die Anforderungen der Praktikumsordnung betreffen eine große Bandbreite von Aspekten, die erst nach Durchführung des Praktikums prüfbar sind. Ein genauer Blick in die Praktikumsordnung oder die Wahrnehmung eines Sprechstundentermins des Praktikantenamts gibt eine Hilfsstellung und nötige Hinweise, damit Ihr Praktikum anerkennungsfähig durchgeführt werden kann.

Die Praktikumsordnung ist für den jeweiligen Studiengang allgemein gültig und kann nicht personenspezifisch geändert werden. Ein Abweichen von der allgemeingültigen Praktikumsordnung ist somit nicht möglich.

Nein.

Bei den angegebenen Sprechzeiten handelt es sich um offene Sprechstunden für die kein Termin vereinbart werden muss. Bitte kommen Sie einfach während der genannten Öffnungszeiten vorbei. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen Krankheit/Urlaub/etc. zu Änderungen bei den Sprechstundenterminen kommen kann. Änderungen werden, wenn diese frühzeitig bekannt sind, online auf Webseite des Praktikantenamtes bekannt gegeben.

Bitte sehen Sie von einer Anfrage per Email ab. Für Beratungen sind die Sprechstunden vorgesehen in denen alle Fragen schneller und effizienter als durch eine Email beantwortet werden können.

Die Anerkennung eines Praktikums kann im Büro des Praktikantenamtes in den Sprechstunden (siehe Webseite des Praktikantenamtes) vorgenommen werden.

Nein! Der zeitliche Pflichtumfang ist in der Praktikumsordnung geregelt. Anderslautende Bescheidungen werden und dürfen nicht ausgestellt werden (siehe auch FAQ 9).

Ansprechpartner

David Scharwald, M.Sc.

Mehr zur Person

Philip Gätjen, M. Sc.

Mehr zur Person

Mus­ter­vor­la­gen für einen Prak­ti­kums­be­richt

Die Mustervorlage des Praktikumsberichts dient als Orientierungshilfe. Die Vorlage ist nicht bindend, dient jedoch dem besseren Verständnis und Umgang mit Word. Darüber hinaus werden die Eckpunkte aus der Praktikumsordnung zur Erstellung des Berichtes aufgegriffen. Die Rahmenbedingungen der Praktikantenordnung (s.u.) sind bindend für die Anfertigung des Berichts.

Prak­ti­kums­ord­nun­gen