Praktikantenamt
Information
Bitte beachtet, dass wir das Praktikantenamt zunächst nicht besetzten können.
Eine Abgabe der abgeleisteten Praktika ist per E-Mail möglich. Bitte alle, laut Praktikumsordnung notwendigen, Unterlagen (Studienbescheinigung mit Studienordnung bspw. V3, v4; Praktikumsbericht, Stempel des Betriebs, Eidesstattliche Erklärung, Praktikumsbescheinigung) in einer (1) zusammenhängenden PDF an die E-Mail-Adresse des Praktikantenamts senden. Drive-Links, Fotos etc. werden nicht berücksichtigt und nicht bearbeitet. Außerdem werden seitens des Praktikantenamts nur vollständige Unterlagen (laut Praktikumsordnung) bearbeitet und bei Anrechnung an das Prüfungssekretariat weitergeleitet.
Studierende die eine Teilanerkennung durchführen möchten, mögen sich bitte bis zur Öffnung der Sprechstunde des Praktikantenamts gedulden. Diesbezüglich werden keine Nachteile entstehen.
Bitte informiert euch fortlaufend nach der aktuellen Lage unter https://www.uni-paderborn.de/universitaet/presse-kommunikation/corona-news/ . Wir können nicht gewährleisten, dass wir die Internetseite vom Praktikantenamt fortlaufend aktualisieren – wir bitten um Verständnis.
INFO: Praktikumsreduzierung (Ausnahmeregelung)
Aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation wurde in Absprache mit weiteren Universitäten in NRW der Entschluss gefasst die erforderlichen Praktikumszeiten zu verringern. Die Regelung (Download) gilt rückwirkend zum 16. März und betrifft nur das Praktikum, welches ab dem Stichtag stattfinden sollte.
Wir bitten betroffene Studierende, welche in diese Regelung fallen den Kontakt mit uns aufzunehmen.
Übergangregelungen zum Praktikum
Studierende, die einen Bachelorabschluss der Universität Paderborn an der Fakultät Maschinenbau nach der Prüfungsordnung V3 oder früher erworben haben und sich in den konsekutiven Masterstudiengang nach der neuen Prüfungsordnung (gültig ab Wintersemester 2018/19) eingeschrieben haben, finden hier die Übergangsregelungen.
Checkliste für das Praktikantenamt
Die Checkliste dient zur schnellen Überprüfung der notwendigen Unterlagen zur Vorlage im Praktikantenamt und zur Vorbereitung des Praktikums.
Mustervorlage für einen Praktikumsbericht
Die Mustervorlage des Praktikumsberichts dient als Orientierungshilfe. Die Vorlage ist nicht bindend, dient jedoch dem besseren Verständnis und Umgang mit Word. Darüber hinaus werden die Eckpunkte aus der Praktikumsordnung zur Erstellung des Berichtes aufgegriffen. Die Rahmenbedingungen der Praktikantenordnung(s.u.) sind bindend für die Anfertigung des Berichts.
Praktikumsordnungen (Download)
Gültig ab WS 2018/2019
- Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge (PDF)
- Praktikumsordnung für die Masterstudiengänge (PDF)
Gültig ab WS 2015/2016
Gültig ab WS 2010/2011
Archiv Praktikantenordnungen (vor WS 2010/2011)
- Bitte entnehmen Sie die Praktikantenordnungen vor WS 2010/2011 hier.
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- Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Ingenieurinformatik mit Schwerpunkt Maschinenbau + ergänzende Hinweise (gültig ab 30. Nov 2006)
- Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Maschinenbau und den Bachelor-Studiengang Maschinenbau (gültig ab 13. Mai 2005)
- Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab WS 2006/2007)
- Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab WS 2005/2006)
- alte Praktikantenordnung für den integrierten Studiengang Maschinenbau
- alte Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Kontakt

Montag 9:00 - 11:30 Uhr und 12:30 -15:30 Uhr

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