Abschlussarbeiten
In der Studienarbeit soll der Student zeigen, dass er in der Lage ist, ein ingenieurwissenschaftliches Problem unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse klar verständlich darzustellen. Studenten haben die Möglichkeit, ein Thema für die Studienarbeit vorzuschlagen. Bei der Betreuung der Studienarbeit sollen wissenschaftliche Mitarbeiter oder Hochschulassistenten mitwirken. Studienarbeiten können auch in einem anderen Fachbereich der Hochschule oder an einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden.
Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit sind Prüfungsleistungen, die zeigen sollen, dass der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeiten können unter Umständen auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Arbeit innerhalb der vorgesehenen Fristabgeschlossen werden kann. Das Thema der Bachelorarbeit wird über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgegeben. Die bzw. der mit der Betreuung beauftragte Prüfende macht eine diesbezügliche Vorgabe. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema der Bachelorarbeit Vorschläge zu unterbreiten. Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 360 Stunden.
Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit in einer Frist von 20 Wochen anzufertigen. Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzendendes Prüfungsausschusses. Die bzw. der mit der Betreuung beauftragte Prüfende macht eine diesbezügliche Vorgabe. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema der Masterarbeit Vorschläge zu unterbreiten. Der Arbeitsaufwand für die Masterarbeit beträgt in der Regel 660 Stunden. Sie ist in einer Frist von 6 Monaten anzufertigen. Spätestens vier Wochen nach Abgabe der Bachelor- bzw. der Masterarbeit findet ein Kolloquium über das Thema der Arbeit und deren Ergebnisse statt. Das Kolloquium ist Teil der Bachelor- bzw. Masterarbeit und geht in deren Bewertung ein. Es dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Die Projektarbeit, die Studienarbeit, die Bachelorarbeit und die Masterarbeit können auch in Verbindung mit Industrieunternehmen geschrieben werden.
Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, welche die berufsorientierte Bachelorausbildung abschließt. Der Arbeitsaufwand für den schriftlichen Teil der Bachelorarbeit beträgt 12 Leistungspunkte und für das dazugehörige Kolloquium 3 LP. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit umfasst 360 Arbeitsstunden und ist in einer Frist von 20 Wochen anzufertigen. Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer alle Module des Grundstudiums erfolgreich absolviert hat.
Der Arbeitsaufwand für die Studienarbeit beträgt 12 Leistungspunkte plus 3 Leistungspunkte für die Abschlusspräsentation der Studienarbeit. Der schriftliche Teil der Masterarbeit umfasst 22 Leistungspunkte (660 h) und ist in einer Frist von 6 Monaten anzufertigen. Zum Abschluss der Masterarbeit findet ein Kolloquium (3 Leistungspunkte) über das Thema der Masterarbeit und deren Ergebnisse statt.