Mutterschutz für Studierende

Diese Seite dient der Orientierung und der Navigation für schwangere und stillende Studentinnen hinsichtlich der Regelungen des Mutterschutzgesetzes i.d.F. vom 23.05.2017.

Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen Ihres Studiums bei einigen Lehrveranstaltungen gesundheitliche Gefährdungen für Sie oder Ihr ungeborenes Kind an der Fakultät für Maschinenbau bestehen könnten. Besonders bei Praktika, Werkstatt- oder Labortätigkeiten oder Exkursionen könnte das der Fall sein.

Nach Mitteilung der Schwangerschaft durch Sie ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, damit Gefährdungen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden können. Diese wird durch den zuständigen Ansprechpartner unserer Fakultät in Abstimmung mit Ihnen und dem zuständigen Sachgebiet für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der Universität vorgenommen.

Mittels eines Formulars haben Sie die Möglichkeit, der Hochschule die Schwangerschaft anzuzeigen. Dies ist in Ihrem Interesse und dient der Wahrnehmung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetz. Darüber hinaus können Sie mit dem Formular ggfs. eine Kostenerstattung für das Ausstellen der Schwangerschaftsbescheinigung beantragen und explizit den Verzicht auf Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich Prüfungen erklären, falls Sie in der Zeit des Mutterschutzes an Prüfungen teilnehmen möchten.

Im Rahmen des Studiums existieren verschiedene Gefährdungspotentiale für Schwangere. Die Gefährdungsbeurteilungen der Fakultät für Maschinenbau finden Sie hier.

Ein Zusatz-Dokument mit der Zusammenfassung aller Gefahren der Arbeitsgruppen mit entsprechenden Geräten und Räumen etc. finden Sie hier.