An­er­ken­nung von Stu­dien­leis­tun­gen aus dem Aus­land

Die Fakultät für Maschinenbau möchte Sie dazu ermutigen, dass Sie Teile Ihres Studiums im Ausland absolvieren. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit dem International Office der Universität Paderborn auf dieser Seite alle Informationen zusammengetragen, die für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland relevant sind.

Bitte beachten Sie dazu die Informationen des International Office, insbesondere auch die dort aufgeführte Leitline zur Anerkennung von Studienleistungen. Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist der Abschluss eines Learning Agreements VOR Beginn des Auslandsaufenthalts.

Vorgehensweise bei der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland:

  • Sie sollten bereits VOR Ihrem Auslandsstudium das passende Formular/Learning Agreement (Freemover, Partneruniversitäten oder ERASMUS+ => OLA) ausfüllen.
  • Die Anerkennungsempfehlung für die einzelnen Kurse erhalten Sie bei dem jeweiligen Fachdozenten der Fakultät für Maschinenbau.
  • Nach dem Sie den Anrechnungsantrag vollständig ausgefüllt haben, ist dieser zentral bei der zuständigen Studienberatung im Studierendenservicebüro oder beim zuständigen Prüfungssekretariat einzureichen. Der Antrag wird anschließend zur Gesamtanerkennung an den zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenbau weitergeleitet und bearbeitet.
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An­sprech­part­ner

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Dr.-Ing. Sascha Schiller

Fakultät für Maschinenbau

Referent für Studium und Lehre

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