Erasmus Without Paper – Online Learning Agreement (OLA)

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt im Zuge eines ERASMUS-Programms durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung des Learning Agreements, damit Sie bereits VOR Ihrem Aufenthalt Gewissheit über die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen haben.

Dazu möchten wir Sie auf dieser Seite über das Vorgehen informieren, welches einzuhalten ist, wenn Sie an der Fakultät für Maschinenbau studieren und ein Online Learning Agreement (OLA) für einen ERASMUS-Auslandsaufenthalt abschließen müssen.

Bitte halten Sie sich dabei strikt an das nachfolgend geschilderte Vorgehen:

  • nachdem Sie sich mit Ihrem IMT-Login auf der OLA-Plattform eingeloggt haben, erfassen Sie zuerst persönliche Daten, bevor Sie auf der nachfolgenden Seite aufgefordert werden, eine E-Mail-Adresse der Sending Institution (Responsible Person) einzugeben; geben Sie hier bitte auf jeden Fall die folgende E-Mail-Adresse an, damit sichergestellt ist, dass der Vorgang auch an die verantwortlichen Personen in der Fakultät Maschinenbau weitergeleitet wird: ola@mb.upb.de
  • als Kontaktperson (Responsible Person) geben Sie bitte Sascha Schiller an
  • wichtig: eine Überprüfung der anzurechnenden Leistungen aus dem Ausland kann über OLA durch die Fachdozenten leider nicht erfolgen, weil keine Unterlagen hochgeladen werden können und die Fachdozenten mit dieser Plattform nicht arbeiten werden
  • daher MUSS der eigentliche Anerkennungsprozess bereits vorher UND außerhalb von OLA passieren
  • dazu setzen Sie sich eigenständig mit den Fachdozenten (die Ihnen ein bestimmtes Modul aus dem Ausland anerkennen sollen) in Verbindung und lassen sich die Anerkennung auf diesem Formular/Laufzettel bestätigen
  • das vollständige Formular (an dem keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen!) senden Sie bitte per E-Mail an ola@mb.upb.de, damit der Fakultät nun die Anrechnungsbestätigung der Fachdozenten für den späteren Überprüfungsvorgang in OLA vorliegt
  • nun geben Sie alle relevanten Daten in OLA ein und senden Ihr Learning Agreement ab, damit es final bearbeitet und durch die Fakultät genehmigt werden kann
  • liegt zu diesem Zeitpunkt der endgültige Laufzettel NICHT vor, wird das Learning Agreement nicht bearbeitet
  • sollte es nun bei der abschließenden Überprüfung durch die Fakultät zu Abweichungen von dem zuvor (außerhalb von OLA!) festgelegten Anrechnungen auf dem per E-Mail eingereichten Formular kommen, empfiehlt es sich vor dem Absenden des Learning Agreements nochmals via ola@mb.upb.de Rücksprache zu halten, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der finalen Überprüfung das Learning Agreement abgelehnt wird, was das erneute Durchlaufen des gesamten Prozesses zur Folge hätte
  • eine Freigabe seitens der Fakultät über OLA erfolgt somit nur, wenn bereits VOR Absenden des OLA klar ist, welche Leistungen im Ausland erbracht werden und die Anerkennung klar festgelegt wird, sodass die abschließende Freigabe durch die Fakultät nur noch einen Abgleich zwischen dem per E-Mail angereichten Laufzettel und dem online eingereichten OLA darstellt
  • stellen Sie daher in jedem Falle sicher, dass alle im OLA angegebenen Anerkennungen auch im Vorfeld besprochen und bestätigt wurden
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