Praktikum
In den aktuellen Prüfungsordnungen ist eine berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) im Umfang von 6 Wochen als Zugangsvoraussetzung zum Bachelorstudium vorgesehen. Aus verschiedenen Gründen können jedoch einige Studienbewerber dieses Praktikum vor Studienbeginn nur teilweise oder gar nicht absolvieren. Die neue Prüfungsordnung sieht vor, dass das vollständige Praktikum bis spätestens zur Meldung zu den Modulen des 4. Fachsemesters nachgewiesen ist.
Weitere Informationen zum zukünftigen Praktikum finden Sie auf der Seite des Praktikantenamts.
Zur Anerkennung eines Praktikums ist eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen. Diese ist von dem Betrieb auszustellen, in dem das Praktikum durchgeführt wurde und aus dem Art und Dauer der Tätigkeit ersichtlich sind. Weiterhin hat der Praktikant während des Praktikums über die durchgeführten Tätigkeiten Arbeitsberichte zu erstellen. Der Umfang der Arbeitsberichte soll mindestens zwei bis höchstens drei DIN A4-Seiten (inkl. Bilder / Abbildungen) betragen. Die Anerkennung erfolgt durch die Praktikumsbeauftragten der Fakultät für Maschinenbau.