Häufige Fragen zum Masterstudium
Eine Übersicht über die Lehrinhalte des Masterstudiums finden Sie im Modulhandbuch zum Studium.
Das Masterstudium sieht eine Regelstudienzeit von 4 Semestern vor, in dem verschiedene technische und wirtschaftswissenschaftliche Module zu belegen und eine Studien- und Masterarbeit zu verfassen sind. Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle vorgesehenen Prüfungsleistungen und die Studien-/Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen sind. Es soll Ihnen die Kenntnisse vermitteln, um wissenschaftlich fundiert auf ausgewählten Gebieten des Maschinenbaus bzw. der Elektrotechnik sowie der Betriebswirtschaftslehre berufstätig zu werden.
Für Studenten eines vergleichbaren Studiengangs einer Universität mit einem Bachelorabschluss ist der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau Master zulassungsfrei.
Für Studenten deutscher Hochschulen muss die Gleichwertigkeit zum Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Paderborn gegeben sein.
Die entsprechenden Fristen können der folgenden Homepage entnommen werden.
Als Module werden die Pflicht- und Wahlpflichtmodule bezeichnet (bspw. Umweltschutz- und Sicherheitstechnik), die sich aus einzelnen wählbaren Lehrveranstaltungen zusammensetzen, z. B. Grundlagen des fertigungsintegrierten Umweltschutzes sowie Sicherheitstechnik und -managment.
Eine Lehrveranstaltung ist eine Vorlesung, Übung oder Praktikum.
Für die einzelnen Veranstaltungen werden Leistungspunkte erteilt. Ein Leistungspunkt entspricht einem Workload von 30 Stunden. Dieser Workload setzt sich aus dem Vorlesungsbesuch, Selbststudium sowie Vor- und Nachbereitung der Vorlesung zusammen. Im Master sind insgesamt 120 LP zu erreichen.
Der Anmeldezeitraum für die Prüfungen im technischen Bereich ist meist 14-tägig und findet während des Semesters (für das WS etwa ab der zweiten Dezemberwoche und für das SS etwa ab der zweiten Maiwoche) statt. Die genauen Termine werden immer per Aushang vor dem Prüfungssekretariat (Raum B0.324) bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt über Paul - die zentrale Organisations- und Aktionsplattform der Universität Paderborn. Der Anmeldezeitraum ist immer in der Vorlesungsfreien Zeit vor dem entsprechenden Semester wo die Veranstaltung angeboten wird.
Ja. Sie können sich bis zu einer Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden.
In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest beim Prüfungssekretariat einreichen, dann gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Das Attest muss spätestens am Prüfungstermin vom Arzt ausgestellt werden. Zusätzlich ist der Grund für die Prüfungsunfähigkeit in dem Attest zu notieren.
Nach dem Anmeldezeitraum werden vom Prüfungssekretariat Anmeldelisten für jede Prüfung angefertigt und ausgehängt. Auf diesen Listen stehen alle Studenten (Matrikelnummern der Studenten), die sich für diese Prüfung angemeldet haben. Zudem wird jede Anmeldung im Internet im Vorlesungsverzeichnis dokumentiert.
Nein, das ist nicht möglich. Sie können nur an Prüfungen teilnehmen wenn Sie sich während des Anmeldungszeitraumes im Prüfungssekretariat angemeldet haben.
Für detaillierte Informationen siehe Prüfungsordnung.
Studienleistungen, die sie an anderen Universitäten erbracht haben, können an der Universität Paderborn anerkannt werden. Hierfür ist es notwendig, zu den verantwortlichen Professoren zu gehen, um die Prüfungsleistungen einzeln anzurechnen. Dabei liegt es jedoch im Ermessen des Professors, ob eine Leistung uneingeschränkt, eingeschränkt oder gar nicht angerechnet wird. Dabei ist das Kriterium für die Anrechnung die Gleichwertigkeit einer Prüfung ausschlaggebend.
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist ein Industriepraktikum im Umfang von 10 Wochen.
Themen für Studien-/Masterarbeiten werden von Lehrstühlen ausgehängt oder auf Anfrage vergeben. Studien-/Masterarbeiten können auch in einem Unternehmen geschrieben werden, wozu die wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor sicherzustellen ist.
Die Studienarbeit/Masterarbeit darf in einer Gruppe bearbeitet werden, wenn die von den Studenten bearbeiteten Abschnitte eindeutig den Verfassern zuzuordnen sind.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Masterarbeit sind eine erfolgreich abgeschlossene Studienarbeit und das Industriepraktikum. Zudem muss man mindestens 80 abschlussrelevante Leistungspunkte erworben haben.
Die Studienarbeit wird wie jede Leistung bewertet und hat einen Umfang von 15 LP. Auf den schriftlichen Teil fallen dabei 12 LP und 3 LP auf das Kolloquium.
Auf die Masterarbeit entfallen Punkte 22 LP und auf das Kolloquium zur Masterarbeit 3 LP.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Universität Paderborn an den Partneruniversitäten zu bewerben. Natürlich ist auch eine beliebige Wahl der Universität im Ausland möglich. Es ist empfehlenswert, die Inhalte der Vorlesungen im Ausland im Vorhinein mit den Professoren der entsprechenden Fachbereiche der Universität Paderborn zu besprechen, da diese für die Anrechnung zuständig sind.
Für weitere Informationen rund um die Bewerbungsphasen und Finanzierung wendet ihr euch bitte an das Akademische Auslandsamt.
Ja, Sie können nach dem erfolgreichen Studium zum Wirtschaftsingenieur in dem Bereich des Maschinenbaus/ Elektrotechnik, sowie in der Betriebswirtschaftslehre promovieren.