Häufige Fragen
Leitfäden für die häufigsten Anfragen
Hier sollen die häufigsten Anfragen an die Studienberatung detailliert beantwortet werden.
Die Leistungen wurden an einer anderen Hochschule erbracht:
Sie benötigen dazu den Anrechnungsbogen für Prüfungsleistungen. Tragen Sie in den Kopfteil des Dokuments Ihre persönlichen Daten und den Studiengang, in dem Ihre Leistungen erbracht wurden, ein. Dann prüfen Sie in der aktuellen Prüfungsordnung Ihres neuen Studiengangs, welche Ihrer bisher erbrachten Prüfungen anrechenbar sind. Zur erfolgreichen Anrechnung sollte eine hohe Ähnlichkeit der erbrachten Leistung, mit einer Leistung aus dem entsprechendem neuen Studiengang, bestehen. Falls hierbei Fragen auftreten, kann Ihnen die Studienberatung helfen. Alle Leistungen, die Sie sich anrechnen lassen wollen, tragen Sie bitte in die linke Seite der Tabelle ein. Vergessen Sie nicht die Angabe der erhaltenen Leistungspunkte (ECTS). Nun können Sie bei den Modulverantwortlichen des entsprechenden Moduls Ihre Leistungen anerkennen lassen. Als Nachweis legen Sie bitte einen beglaubigten Leistungsnachweis vor. Wird eine Leistung seitens eines Modulverantwortlichen nicht anerkannt so streichen Sie diese bitte durch. Wurden sämtliche Leistungen, die sie anrechnen lassen wollten, den Modulverantwortlichen vorgelegt, unterschreiben Sie Ihren Anrechnungsbogen. Zuletzt stellen Sie den fertigen Antrag dem Prüfungsausschuss zu.
Die Leistungen wurden in einem anderen Studiengang an der Universität Paderborn erbracht:
Falls die besuchte Veranstaltung nicht mit einer Veranstaltung des neuen Studiengangs identisch ist, muss wie bei der Anrechnung einer an einer anderen Hochschule erbrachten Leistung vorgegangen werden. Falls die besuchte Veranstaltung mit einer Veranstaltung des neuen Studiengangs identisch ist, muss keine Unterschrift des Modulverantwortlichen eingeholt werden. In diesem Fall kann der Antrag zur Anrechnung direkt dem Prüfungsausschuss zugestellt werden. Bitte vergessen Sie auch hier nicht, zu unterschreiben und den neuen Studiengang kenntlich zu machen.
Sie haben Ihre Leistungen an einer anderen deutschen Hochschule erbracht:
Für eine Einschreibung muss zunächst die Gleichwertigkeit Ihres Bachelor-Abschlusses mit dem Bachelor-Abschluss an der Universität Paderborn geprüft werden. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit beim Prüfungsausschuss. Dem Antrag fügen Sie bitte die folgenden Dokumente bei:
- Eine Gleichwertigkeitsprüfung WING-ET oder WING-MB für den entsprechenden Masterstudiengang. (Diese füllen Sie bitte selbst soweit wie möglich aus).
- Ein beglaubigter Leistungsnachweis Ihres Bachelorstudiums.
- Ein Nachweis über eine berufspraktische Tätigkeit (z.B. Praktikum, Ausbildung, Praxissemester) im Umfang von mindestens 6 Wochen.
- Ihr Abschlusszeugnis (kann in der Regel noch nachgereicht werden).
Weitere Informationen zu den Einschreibungsvoraussetzungen finden Sie außerdem in der aktuellen Prüfungsordnung des Masterstudiengangs. Falls Fragen zum Antrag auftreten, kann Ihnen die Studienberatung helfen. Für Fragen bezüglich der berufspraktischen Tätigkeit ist das Praktikantenamt zuständig.
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit dem Ergebnis der Prüfung. Hierbei ist anzumerken, dass selbst ein positives Ergebnis nicht direkt zur Einschreibung berechtigt. Informationen, zu den weiteren notwendigen Einschreibungsvoraussetzungen, finden Sie unter Immatrikulation / Einschreibung.
Aufgabenstellungen für Bachelor- oder Masterarbeiten werden ausschließlich durch die zuständigen Hochschullehrer ausgegeben. Firmen oder andere externe Institutionen können Abschlussarbeiten also nicht anbieten, sondern allenfalls vorschlagen. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Abschlussarbeit in einer Firma oder in einer externen Institution anzufertigen, holen Sie zuvor die Zustimmung eines zuständigen Hochschullehrers (Wortlaut PO: "Prüfer") ein und stimmen mit diesem die Aufgabenstellung und die Modalitäten ab. Bestätigt der Prüfer die Betreuung auf dem üblichen Anmeldeformular, wird im Normalfall auch der Prüfungsausschuss die in §15 (2) PO WING-Bachelor bzw. WING-Master geforderte Zustimmung erteilen. Dieser Prüfer ist hinterher auch für die Bewertung Ihrer Arbeit zuständig, nicht etwa die Firma. Wenn Sie eine Arbeit ohne eine solche Zustimmung anfertigen, laufen Sie Gefahr, dass diese Arbeit nicht anerkannt wird.
Wer in den Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Paderborn eingeschrieben ist, kann unter folgenden Voraussetzungen vorzeitig Prüfungen aus dem Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ablegen:
- mindestens 152 abschlussrelevante Leistungspunkte im Bachelorstudium erwerben
- vollständig erbrachtes und anerkanntes Praktikum
- Umfang der vorzuziehenden Masterleistungen überschreiten 30 Leistungspunkte nicht
Falls Sie Masterprüfungen vorzeitig belegen wollen, stellen Sie bitte einen Antrag an den Prüfungsausschuss.
WICHTIG!!!
Das Vorziehen von Masterprüfungen ist nur einmalig in einem Semester möglich! Durch das Vorziehen von Masterprüfungen hat die bzw. der Studierende kein Anrecht auf Einschreibung in den Masterstudiengang und auch kein Anrecht auf eine bestimmte Prüfungsordnung. Das Vorziehen geschieht auf eigenes Risiko der bzw. des Studierenden. Weiterhin bewirkt das Vorziehen von Masterprüfungen keine automatische Einschreibung in den Masterstudiengang. Die Einschreibung in den Masterstudiengang muss von den Studierenden fristgerecht beim Studierendensekretariat vorgenommen werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt.
In diesem Fall wenden Sie bitte an den Paul-Support.