Mas­ter­stu­dien­gang

Der 4-semestrige Masterstudiengang setzt sich aus dem Industriepraktikum, einer Studienarbeit und der Masterarbeit zusammen. Im gesamten Studiengang stehen vielfältige Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Wie beim Bachelorstudiengang legt der Studierende durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung und den damit verbundenen Basismodulen seinen persönlichen Schwerpunkt und durch die Wahlpflichtmodule das individuelle Profil fest.

Die Form der Lehrveranstaltung, eine inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltung und die Form der Prüfung sowie Prüfungsgebiete geben die Dozenten am Anfang des Semesters bekannt. Zudem sind weitere Informationen den Modulhandbüchern zu entnehmen. Nähere Angaben zu konkreten Lehrveranstaltungen findest Du in PAUL auf dem Reiter Vorlesungsverzeichnis. Lehrveranstaltungen finden u. a. in der Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren/Projektseminaren, Exkursionen und Praktika statt.

Folgende Veranstaltungsformen werden angeboten:

Vorlesung: Die Vorlesung dient der Einführung in das Fach und der systematischen Wissensvermittlung in Form von Vorträgen.

Übung: In der Übung wird der Stoff eines Faches anhand von Beispielen vertieft, erläutert und von den Studierenden selbstständig geübt.

Seminare und Projektseminare: In Seminaren und Projektseminaren wird ein Teilgebiet eines Faches oder mehrerer Fächer von Studierenden und Lehrenden gemeinsam erarbeitet, erweitert und vertieft.

Praktika: Dienen zur Vertiefung der vermittelten Kenntnisse durch Experimente.

Prüfungen gibt es in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, selten auch im Rahmen von Seminaren.

Mit der Reakkreditierung der Studiengänge zum Wintersemester 2018/2019 werden nur noch Modulprüfungen und keine veranstaltungsbezogenen Teilprüfungen mehr angeboten.

Schriftliche Prüfungen: Schriftliche Prüfungen sind Klausuren mit einer Dauer von bis zu vier Stunden.

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen werden als Gruppen- oder Einzelprüfung angeboten und dauern zwischen 30 und 60 Minuten.

Prüfungsleistungen im Rahmen von Seminaren: Sie werden durch die Abgabe eines schriftlichen Referats, dem mündlichen Seminarvortrag und die Verteidigung des Referats – nach regelmäßiger, aktiver Teilnahme an den Seminarsitzungen – erbracht.

Durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung erfolgt die Festlegung dreier Basismodule. Innerhalb dieser Basismodule müssen zwei Lehrveranstaltungen mit festgelegtem Gesamtumfang von 8 Leistungspunkten erbracht werden. Folgende Vertiefungsrichtungen können im Vertiefungsstudium gewählt werden:
Energie- und Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Mechatronik, Produktentwicklung, Fertigungstechnik, Leichtbau mit Hybridsystemen, Werkstoffeigenschaften und -simulation, Ingenieurinformatik und Fahrzeugtechnik.

Jedes Basismodul besteht aus zwei Pflichtveranstaltungen mit einem Umfang von je 4 Leistungspunkten. Um welche Veranstaltungen es sich dabei handelt, ist im Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Maschinenbau in der aktuellen Fassung hier veröffentlicht.

Im Wahlpflichtmodul müssen zwei Lehrveranstaltungen mit festgelegtem Gesamtumfang von acht Leistungspunkten aus einem Katalog von Modulen ausgewählt und erbracht werden. Die Studierenden sollen durch die Wahl die Möglichkeit erhalten, ein persönliches Profil erstellen zu können.

Ein Wahlpflichtmodul besteht aus Lehrveranstaltungen zu einem Themengebiet, das durch den Titel des Moduls beschrieben wird. Die Basismodule aus den Vertiefungsrichtungen sind hier mit aufgelistet und können ebenfalls als Wahlpflichtmodul gewählt werden, wenn sie nicht bereits als Basismodul gewählt worden sind.

Wer sein Masterstudium ab dem Wintersemester 2018/2019 beginnt, muss ein 10wöchiges Pflichtpraktikum machen, welche mit 10 Leistungspunkten im Studium (unbenotet) angerechnet wird.

Das Praktikum ist in seiner Zielsetzung ein betriebliches Praktikum und hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der Abläufe der betrieblichen Praxis zu vermitteln sowie Einblick in die Organisation und Arbeitsmethoden der industriellen Produktion zu geben. Ein wesentlicher Aspekt des Praktikums liegt auch im Erfassen des sozialen Umfeldes des Betriebsgeschehens. Die Studierenden sollen den Betrieb, in dem sie tätig sind, als Sozialstruktur verstehen, insbesondere das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennen lernen und ihre Sozialkompetenz erweitern.

Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit des Masterstudiums abgeleistet werden. Der Nachweis des vollständigen Fachpraktikums muss in jedem Fall vor Meldung zur Masterarbeit erbracht und vom Praktikantenamt anerkannt sein. Die Inhalte des Praktikums und der im Masterstudium zu erbringenden studentischen Arbeiten (Studienarbeit, Masterarbeit) müssen verschieden sein. Der Studierende muss mit der Abgabe des Praktikumsberichts eine von ihm unterschriebene Erklärung abgeben, die beinhaltet, dass es keine thematischen Überschneidungen zu der Studien- oder Masterarbeit gibt.

Kennzeichnung des Fachpraktikums ist: Eingliederung der Praktikantin oder des Praktikanten in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter. Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf der Seite des <link fakultaet organisation praktikantenamt>Praktikantenamts.

Die Studienarbeit ist eine Prüfungsarbeit, welche das gelernte Wissen im Masterstudium vertiefen soll und auf die Masterarbeit vorbereiten soll. Der Arbeitsaufwand für den schriftlichen Teil der Studienarbeit beträgt 12 Leistungspunkte und für das dazugehörige Kolloquium 3 LP. Der schriftliche Teil der Studienarbeit umfasst 360 Arbeitsstunden und ist in einer Frist von 6 Monaten anzufertigen. Für die Zulassung zur Studienarbeit im Masterstudium gibt es keine Einschränkungen, sie kann theoretisch im ersten Masterfachsemester begonnen werden.

Die Masterarbeit ist die abschließende Prüfungsarbeit des Studiums und wird im letzten Fachsemester gemacht. Sie soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Arbeitsaufwand für den schriftlichen Teil der Masterarbeit beträgt 22 Leistungspunkte und für das dazugehörige Kolloquium 3 LP. Der schriftliche Teil der Masterarbeit umfasst 660 Arbeitsstunden und ist in einer Frist von 6 Monaten anzufertigen.