Promotion - erste Schritte
Sie haben einen guten bis sehr guten Studienabschluss in einem Studiengang einer wissenschaftlichen Hochschule, haben Leidenschaft und Neugier für Ihr Studienfach entwickelt und sind fähig zum sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeiten? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine Promotion an der Fakultät für Maschinenbau!
Die Fakultät Maschinenbau verleiht aufgrund eines Promotionsverfahrens, in dem Sie ihre besonderen wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Promotionsfach nachweisen, den Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.).
Dabei bietet die Fakultät für Maschinenbau neben der Individualpromotion auch die Promotion in einem strukturierten Doktorandenprogramm an. Weitere Informationen zum strukturierten Doktorandenprogramm finden Sie hier. In beiden Konstellationen richtet sich das Promotionsverfahren nach der jeweils gültigen Promotionsordnung.
Internationale Interessent*innen für eine Promotion sind herzlich willkommen! Alle Regelungen zu dem Promotionsverfahren an der Fakultät für Maschinenbau finden Sie hier.
Haben Sie die Absicht, in der Fakultät für Maschinenbau die Promotion zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Promotionsvoraussetzungen an den Promotionsausschuss stellen. In diesem Antrag muss Ihre wissenschaftliche Vorbildung, das Thema und der Arbeitstitel Ihrer geplanten Dissertation sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer genannt und die/der Betreuer*in angegeben werden. Der Promotionsausschuss entscheidet im Benehmen mit der/dem Betreuer*in. Über das Ergebnis der Prüfung auf Feststellung der Promotionsvoraussetzungen ergeht ein schriftlicher Bescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie die Promotionsvoraussetzungen erfüllen.
Die Promotionsleistungen bestehen aus Ihrer Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Die Einzelheiten über die Anforderungen an die Dissertation sind der jeweils gültigen Promotionsordnung zu entnehmen.
Einen grafischen Überblick über den Ablauf einer Promotion an unserer Fakultät erhalten Sie hier.
Darüberhinaus ist die Teilnahme an mindestens einem Graduiertenworkshop obligatorisch. Workshops dieser Art werden vom Graduiertenzentrum mindestens einmal im Jahr angeboten und müssen während des zweiten Beschäftigungsjahres angenommen werden. Dabei stellt jede*r die eigenen Forschungsgebiete vor, die im Anschluss mit anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen diskutiert und reflektiert werden.
Als Hilfestellung für Ihr Promotionsverfahren dient das Dokument: Hinweise zum Ablauf eines Promotionsverfahrens.
Das Datenblatt zum Promotionsantrag ist als Vorlage für den organisatorischen Ablauf des Promotionsverfahrens vorgesehen. Die Kandidat*innen werden gebeten, die Angaben entsprechend der Vorlagen auszufüllen und in die E-Mail integriert (nicht als pdf-Anhang) an promotion@mb.upb.de zu senden.
Der Musterpromotionsantrag bezieht sich auf die Promotionsordnung vom 30. Mai 2017 (AM.Uni.Pb. 40.17), geändert durch Satzung vom 31. März 2021 (AM.Uni.Pb. 09.21). Die Kandidat*innen werden gebeten, die Angaben entsprechend der Vorlagen auszufüllen und zusammen mit den geforderten Anlagen, sowohl in Papierform als auch in einer E-Mail als PDF-Datei an promotion@mb.upb.de zu senden. Diese Mail sollte auch die Dissertation als PDF-Datei oder einen Downloadlink enthalten.
Die PDF-Datei soll enthalten:
• Promotionsantrag
• Erklärung nach § 11 der Promotionsordnung
• Lebenslauf datiert mit handschriftlicher Unterschrift
• beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
• beglaubigtes Hochschulabschlusszeugnis
• Liste der Vorveröffentlichungen, bzw. Bestätigung darüber, dass es keine gibt
• Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission
• gültige Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung für den Promotionsstudiengang (man muss bis zum Bestehen der mündlichen Prüfung eingeschrieben sein)
HINWEIS: Beglaubigungen vom AStA sind nicht ausreichend!
Bei Kandidat*innen mit einem Fachhochschulabschluss bzw. Abschluss im Ausland ist ggf. ein Nachweis des Prüfungsausschusses über 120 ECTS-Punkte mit einzureichen. Weiteres regelt die Promotionsordnung.