Bekanntmachungen der Prüfungsausschüsse
Leitfaden zur guten Praxis für studentische Arbeiten
Die Fakultät für Maschinenbau hat einen Leitfaden für studentische Arbeiten verfasst. Alle Infos finden Sie in diesem Merkblatt.
Nachträgliche Prüfungsanmeldungen
Das orginale PDF-Dokument zu der Mitteilung finden Sie hier.
Liebe Studierende!
Leider müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Prüfungsausschüsse der Fakultät in Zukunft Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldungen (also nach Ende des offiziellen, mehrfach angekündigten Prüfungsanmeldezeitraums) in der Regel nicht mehr genehmigen werden! Dies ist höchstens noch in extremen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Um Härtefälle beim Übergang von der bisherigen, großzügigen Verfahrensweise zu vermeiden, sichern wir Ihnen zu, Anträge (Formular ‚A4’ auf den Webseiten des Prüfungsausschusses MB / WIng / CIW) die bis zum 23. Dezember 2016 bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen, bei Herrn Dr. Schiller (E3.104) oder im jeweiligen Prüfungssekretariat eingehen, wie bisher wohlwollend geprüft werden. Für alle später eingehenden Anträge gelten die strikten, oben dargestellten Prinzipien.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, da wir immer bemüht sind, im Sinne der Studierenden zu agieren und unnötige Hürden oder studienverlängernde Effekte zu vermeiden. Leider hat unsere großzügige Handhabung jedoch eine zunehmende Anzahl an Studierenden dazu verleitet, die gesetzten Termine nicht ernst zu nehmen. Jeder dieser Anträge verursacht jedoch eine erhebliche Menge an Arbeit an unterschiedlichen Stellen, so dass uns die Anzahl der Anträge keine andere Wahl mehr gelassen hat. Dies bedeutet letztlich, dass künftig diejenigen, denen wirklich ein Fehler unterläuft darunter leiden müssen, dass andere Studierende eine großzügige Handhabung als Einladung zum Missbrauch verstehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie, künftig sehr genau auf eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung zu achten!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Hans-Joachim Schmid
Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung NACHDEM die Prüfung stattgefunden hat
Wir sind aus Gründen der Chancengleichheit angehalten, ab sofort Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung NACHDEM eine Prüfung stattgefunden hat nicht mehr zu genehmigen!
Eine Teilnahme an einer Prüfung ohne vorherige Anmeldung über Paul begründet keinen Anspruch auf Bewertung dieser Prüfung.
Daher weisen wir sie darauf hin, dass sie selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung Sorge zu tragen haben und dieses rechtzeitig im Vorfeld VOR dem Prüfungstermin in PAUL überprüfen sollten.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden
- Prof. Dr.-Ing. Walter Sextro (Maschinenbau)
- Prof. Dr.-Ing. Iris Gräßler (Wirtschaftsingenieurwesen)
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schmid (Chemieingenieurwesen)
Änderung im Antragswesen des Prüfungsausschusses Maschinenbau!
Seit dem 30.05.2016 sind ALLE an den PA-MB gerichteten Anträge zentral in den Briefkasten des Prüfungssekretariats für Maschinenbau (Raum C2.219) einzureichen.
Bitte reichen Sie die dafür vorgesehenen Formulare in Papierform und unterschrieben ein.
Beratungsmöglichkeiten finden Sie in der Studienberatung MB im Studierenden-Servicebüro (P.1.2.19).
Bekanntgabe der Richtlinien für die Teilnahme an Klausuren der Fakultät für Maschinenbau
Die Fakultät für Maschinenbau hat eine zentrale Richtlinien verfasst, welche alle Vorgänge regelt, welche VOR bzw. AM TAG der Klausur von den Studierenden der Fakultät zu beachten und einzuhalten sind. Alle Infos finden Sie in diesem Merkblatt.
Neue ECTS-Grenzwerte für das Formblatt 5 des BAföG-Amtes
Die Fakultät für Maschinenbau hat die ECTS-Grenzwerte zur Einstufung in das Fachsemester 3, 4 oder 5 für das Formblatt 5 des BAföG-Amtes
Fachsemester | ECTS |
3 | 70 |
4 | 95 |
5 | 120 |
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die neuen Grenzwerte einzustellen, wurde eine Übergangsregelung getroffen, welche die Zeitpunkte festlegt, an welchen die neuen ECTS-Grenzwerte wirksam werden:
Fachsemester / ECTS | Zeitpunkt |
3 / 70 | WS 16/17 |
4 / 95 | SS 17 |
5 / 120 | WS 17/18 |